Das AG München hat zur Kaufpreisrückzahlung eines Erlebnis-Gutscheins für 60 Minuten Schützenpanzer-Fahren Stellung genommen (Az. 191 C 23654/23).
Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) hat unverbindliche Leitlinien zur Erlangung begrenzter Prüfungssicherheit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung („guidelines on limited assurance on sustainability reporting“) veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die Ungleichheit der Geschlechter in den Handelspartnerländern wirkt sich lt. IfW Kiel negativ auf Unternehmerinnen aus, selbst wenn sie aus hoch entwickelten Industrieländern stammen. Unternehmensdaten aus Dänemark zeigen, dass neugegründete Unternehmen von Frauen weniger Handel mit Ländern treiben, in denen die Geschlechterungleichheit ausgeprägter ist, im Vergleich zu ähnlichen Unternehmen, die von Männern geführt werden. Dies erschwert es Unternehmerinnen, neue Marktanteile zu gewinnen und kann das Wachstum ihrer Unternehmen beeinträchtigen.
37,8 Prozent aller neu eingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bekommen zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag, so die neuesten verfügbaren Daten von Ende 2023. In der jungen Altersgruppe unter 25 Jahren erfolgte Ende vorigen Jahres sogar fast jede zweite Neuanstellung befristet. Immerhin sinkt die Quote langsam. Das zeigt eine neue Untersuchung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung.
Ein Familienangehöriger hatte vor der Beerdigung die Aschekapsel aus der Urne entwendet und an sich genommen. Das LG Köln bestätigte in 2. Instanz, dass eine weitere Zwangsvollstreckung unzulässig ist, wenn der Entwender die geschuldete Auskunft hinreichend erteilt hat und sich aus deren Inhalt ergibt, dass eine Herausgabe der Asche nicht (mehr) möglich ist (Az. 13 S 46/24).
Das BMF hat die Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge zum 1. Oktober 2024 veröffentlicht.
Das BMF hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen veröffentlicht. Er sieht dazu im Wesentlichen Anpassungen des Vermögensanlagengesetzes und ergänzend des Wertpapierhandelsgesetzes sowie des Wertpapierprospektgesetzes vor.
Das LAG Niedersachsen hat über die Berufung in einem Verfahren über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung und Schadensersatz in Höhe von über 200.000 Euro entschieden (Az. 10 SLa 76/24).