Mit dem BMF-Schreiben werden diverse Vordruckmuster nach Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen und redaktioneller Überarbeitungen neu bekannt gegeben (Az. III C 3 - S 7532/24/10002 :001).
Das OLG Frankfurt verneint ein Wettbewerbsverhältnis bei noch laufendem Prüfverfahren für zukünftige potenzielle Arzneimittel (Az. 6 U 188/24).
Das Bundeskabinett hat am 04.12.2024 Änderungen an der Bürokratieentlastungsverordnung beschlossen. Die Bundesregierung hat die Verordnung damit an Maßgaben angepasst, die der Bundesrat im November vorgeschlagen hatte. Schon Anfang 2025 wird ein Großteil der Regelungen in Kraft treten.
Gerichte sollen zukünftig ihre Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlichen müssen. Außerdem sollen zukünftig solche Personen nicht mehr Schöffen werden können, die wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wurden. Zuletzt sollen Ansprüche auf eine Entschädigung in Geld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen stets vererbt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 04.12.2024 beschlossen hat.
Der BGH hat sich erneut mit der Frage befasst, in welchem Umfang Kinder im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit (§ 1603 Abs. 1 BGB) zu Unterhaltsleistungen für ihre Eltern herangezogen werden können (Az. XII ZB 6/24).
Durch erhöhte Anforderungen müssen Angestellte 22 % ihrer Arbeitszeit für bürokratische Tätigkeiten aufwenden. Dies geht aus einer Umfrage des ifo Instituts unter Führungskräften in Deutschland hervor.
Die EU-Kommission stellt 4,6 Mrd. Euro für die Förderung von Netto-Null-Technologien, die Herstellung von Batteriezellen für Elektrofahrzeuge und erneuerbaren Wasserstoff im Rahmen des Innovationsfonds bereit. Sie veröffentlicht zwei neue Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, um die Einführung innovativer Dekarbonisierungstechnologien in Europa, einschließlich Batterien für Elektrofahrzeuge, zu beschleunigen.
Um den Klimaschutz zu verbessern und die Anschaffung von E-Fahrzeugen attraktiver zu machen, bedarf es neuer Anreize, um die Elektromobilität zu fördern. Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge in Bayern auf öffentlichen Verkehrsflächen ab dem 01.04.2025 für eine Dauer von drei Stunden kostenfrei parken können.