Gebühren

Einige Anmerkungen zu unseren Gebühren

 

Mandanten fragen bei uns oft:  Was kostet bei Ihnen die Buchführung, oder etwa ein Jahresabschluss? Diese Frage lässt sich ohne weitere Angaben meist nicht beantworten. Klar ist, unsere Leistungen können wir nicht umsonst erbringen. 

Steuerberater erbringen wertvolle Dienstleistungen, Qualität, Qualifikation und Umfang bestimmen den Preis für die erbrachte Leistung. Jedoch gleicht kein Mandat dem anderen, jeder Mandant hat besondere Anforderungen und bedarf besonderer Beratungen. Damit  klare Verhältnisse zwischen Steuerberater und Mandant herrschen und Auseinandersetzungen mit Mandanten über die Vergütung vermieden werden, wurde die Steuerberatergebührenverordnung gesetzlich festgelegt. 

Die Grundlage der Gebührenverordnung sind die Erfahrungen aus jahrelanger Arbeit von Steuerberatern. Die Steuerberatergebührenverordnung gibt einen Gebührenrahmen vor. Im Regelfall ist von der mittleren Gebühr auszugehen. 


Für die Bemessung der Gebühren entscheidend sind gemäß 11 StBVV

  • die Bedeutung der Angelegenheit

  • der Umfang

  • die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.


Zusätzlich wird eine Auslagenpauschale von 20 % der Rechnungssumme, maximal 20,00 € je Rechnung erhoben.
Auf alle Leistungen müssen wir die gesetzliche Umsatzsteuer von 19% von Ihnen erheben.

Für die Mehrzahl der beruflichen Tätigkeiten schreibt die Verordnung die Wertgebühr vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat. Sie hängt im wesentlich von Ihrem Jahresumsatz, der Höhe Ihrer Einkünfte, der Bilanzsumme, dem Zeitaufwand und der Schwierigkeit der Arbeit ab.

Um Sie vor negativen Überraschungen zu schützen, besprechen wir vor einer Auftragserteilung mit Ihnen eine Kalkulation der Gebühren.

Für an einer Zusammenarbeit mit uns interessiere Mandanten erstellen wir ein individuelles Leistungspaket.